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RECHT

EU-Altersverifikation: Wie die Altersprüfung im Netz funktionieren soll und was sie für Familien bedeutet

Von Fabrice Ortner··6 Min Lesezeit

Kurz gesagt

Die EU-Kommission hat eine Altersverifikation entwickelt, die nur bestätigt, dass jemand über einer Altersgrenze liegt, ohne Name und Geburtsdatum. Laut Kommission ist sie seit dem 15. April 2026 einsatzbereit und soll bis Ende 2026 EU-weit verfügbar sein. Die Pflicht für Plattformen liegt erst als Vorschlag vor (EU KIDS Act). Die Prüfung ist eine Hürde, aber nicht lückenlos.

Die Altersprüfung greift nur dort, wo ein Anbieter sie einsetzt. Was im Heimnetz ankommt, filtert der Internet-Schutzschild, für die Geräte in eurem WLAN. Das Gespräch über Konten und Regeln führt ihr selbst.

Internet-Schutzschild holen

Das könnt ihr heute tun

  1. Fragt euer Kind heute, welche Konten es hat und mit welchem Alter es dort angemeldet ist. Zuhören reicht.
  2. Stellt Konten auf privat und schaltet Autoplay sowie nächtliche Benachrichtigungen aus.
  3. Haltet die Regeln gemeinsam schriftlich fest, bevor die EU-Regeln greifen. Zum Mediennutzungsvertrag
Mutter und Tochter schauen gemeinsam auf ein Tablet

Wie funktioniert die EU-Altersverifikation?

Ein Handy, eine App, ein Tippen: „Ich bin über 18." Dieser Moment soll in der EU nachprüfbar werden, ohne dass jemand Ausweis oder Namen preisgeben muss. Seit dem 15. April 2026 ist die Lösung laut Kommission einsatzbereit und kann von Mitgliedstaaten und Unternehmen angepasst werden. Den Ablauf erklärt die Kommission in ihrem Frage-Antwort-Papier so:

  1. Einrichten: Man bestätigt das eigene Alter einmalig, etwa mit Reisepass, Personalausweis, einer Banking-App oder persönlich, zum Beispiel am Postschalter.
  2. Speichern: In der App liegt nur die Information „über dem Alter". Kein Name, kein Geburtsdatum.
  3. Nutzen: Fragt eine Plattform nach dem Alter, antwortet die App nur mit Ja oder Nein, etwa „über 18: wahr".

Die Kommission beschreibt dafür eine Technik mit „Zero-Knowledge-Proof": Die Plattform erfährt nicht, wer ihr gegenübersitzt, und mehrere Prüfungen derselben Person lassen sich nicht verknüpfen. Auch die Stelle, die das Alter ursprünglich bestätigt hat, soll nicht sehen, welche Seiten jemand später besucht.

Was das für euren Alltag heißt

Rechnet nicht damit, dass sich morgen etwas ändert. Bis Gesetz und App bei euch ankommen, vergeht Zeit, und auch dann gibt es Lücken. Nutzt die Zeit, um mit eurem Kind über Alter, Konten und Fremdkontakte zu sprechen. Wer das Thema kennt, tippt später nicht einfach auf „Ich bin älter" oder weicht auf Umwege aus.

Die Altersprüfung klärt, ob jemand hinein darf. Was bei euch zu Hause auf Tablet, Konsole und Laptop ankommt, klärt sie nicht. Dafür ist der Internet-Schutzschild da: Er filtert problematische Inhalte am Router, für die Geräte in eurem WLAN, ohne App auf dem Handy eures Kindes. Er ersetzt keine Altersprüfung und kein Gespräch.

Was ihr bis dahin selbst tun könnt

Die Altersprüfung kommt, aber noch nicht verbindlich: Die App ist laut Kommission einsatzbereit, die Pflicht für Plattformen liegt erst als Vorschlag vor. Bis dahin entscheidet niemand außer euch, was zu Hause auf den Geräten ankommt.

Ein Baustein, den ihr sofort setzen könnt, ist ein Filter im WLAN, der bekannte Seiten für Erwachsene sperrt, bevor sie laden. Er sitzt am Router und wirkt für die Geräte in eurem WLAN, ohne dass ihr etwas auf dem Handy eures Kindes installieren müsst. Wie ihr ihn einrichtet, zeigt euch der Internet-Schutzschild. Er wirkt nur im WLAN, nicht über mobile Daten, und er ist keine Altersprüfung.

Genauso wichtig ist die Absprache: Haltet gemeinsam fest, welche Konten, Zeiten und Regeln gelten. Eine Vorlage dafür findet ihr im Mediennutzungsvertrag.

Im Detail

Was das Gesetz heute schon verlangt: DSA Artikel 28

Die Grundlage ist der Digital Services Act. In Artikel 28 steht: Anbieter von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, müssen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz ergreifen. Wie genau, lässt das Gesetz offen. Außerdem dürfen sie Minderjährigen keine Werbung auf Basis von Profiling anzeigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit wissen, dass der Nutzer minderjährig ist.

Konkreter wurde die Kommission am 14. Juli 2025 mit ihren Leitlinien zum Schutz Minderjähriger. Sie gelten für alle Plattformen, die Minderjährige nutzen können, außer Kleinst- und Kleinunternehmen. Empfohlen werden unter anderem:

  • Konten von Minderjährigen standardmäßig privat
  • Funktionen wie Streaks, Autoplay und Push-Benachrichtigungen standardmäßig aus
  • Blockieren und Stummschalten leicht möglich
  • Altersverifikation bei Pornografie und Glücksspiel oder wenn nationale Regeln ein Mindestalter vorschreiben, Altersschätzung in anderen Fällen

Wichtig: Die Leitlinien sind freiwillig. Die Kommission nutzt sie als Maßstab, um Artikel 28 zu prüfen, eine automatische Garantie für Rechtskonformität sind sie nicht.

Der Entwurf und die Vorreiter-Staaten

Die Kommission hat am 14. Juli 2025 einen Entwurf der Altersprüfung vorgestellt.

Auf dem Weg zur Einführung sind sieben Vorreiter-Staaten: Zypern, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien und Spanien. Deutschland gehört nicht dazu. Die Bundesregierung will ab 2027 mit der deutschen EUDI-Wallet „d-you" eine Möglichkeit zur Altersverifikation bereitstellen.

Was als Nächstes kommt: der EU KIDS Act

Die Altersprüfung wird erst richtig verbindlich, wenn der EU KIDS Act kommt. Die Kommission hat ihn am 17. September 2026 vorgeschlagen. Danach sollen soziale Netzwerke Kinder unter 13 ausschließen, ein eigenes Konto soll es erst ab 15 geben, und Anbieter müssen nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und von Grund auf sicher gestaltet sind. Wie die Altersprüfung im Einzelnen ablaufen soll, steht im Vorschlag selbst. Auch hier gilt: Parlament und Rat müssen noch zustimmen. Zu den Altersgrenzen selbst lest ihr mehr in Altersgrenze für Social Media.

Wo die Grenzen liegen

Die Kommission sagt selbst: Altersprüfung ist keine Wand.

GrenzeWas dahintersteckt
VPNLaut Kommission technisch umgehbar. Sie vergleicht es mit dem Alkoholverkauf im Laden: nicht lückenlos, aber wichtig.
Geteilte GeräteUnsere Einschätzung: Der Nachweis hängt an der App auf einem Gerät. Wer das Handy der Eltern bekommt, steht nicht automatisch vor einer Hürde.
Nur dort, wo gefragt wirdUnsere Einschätzung: Die Prüfung greift bei Anbietern, die sie einsetzen. Auf dem Netz zu Hause filtert sie nichts.
Erst ab EinführungDie App ist bis Ende 2026 EU-weit erwartet, die Pflicht noch Vorschlag.

Die Bundesregierung formuliert es in ihren Eckpunkten so, dass Eltern davon entlastet werden sollen, die Geräte ihrer Kinder selbst umfassend absichern zu müssen, und dass die Verantwortung der Plattformen nicht auf Eltern verlagert wird. Das ist die Richtung. Heute seid ihr aber noch die, die den Rahmen setzen.

Warum das Heimnetz trotzdem zählt

Auch am Router gibt es Grenzen, etwa bei VPN-Apps auf dem Gerät. Warum ein einzelner Schutz nie reicht, steht in Warum DNS-Schutz nicht alles ist. Warum Verbote allein selten tragen, lest ihr in Verbote funktionieren nicht.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Quellen: Europäische Kommission (Leitlinien zum Schutz Minderjähriger, 14.07.2025; EU-Ansatz zur Altersverifikation und Fragen-Antworten zur Altersverifikations-Lösung; EU KIDS Act, 17.09.2026), Verordnung (EU) 2022/2065 Art. 28, BMBFSFJ (Eckpunkte vom 14.10.2026). Die Einschätzungen zu geteilten Geräten und zur Reichweite der Prüfung sind unsere eigenen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

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